Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von m5recording
1. Nur durch eine schriftliche Annahme (z.B. E-Mail-Bestätigung) eines schriftlichen Angebots von m5recording durch den Kunden, nachfolgend AG (Auftraggeber) genannt, kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem AG und dem Betreiber von m5recording, nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt, zustande. Durch die Auftragserteilung erkennt der AG diese AGBs in allen Punkten an
2. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Auftragsbestätigung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Einzelpositionen eines Angebots nicht eingeschlossen. Diese wird in gesetzlicher Höhe (aktuell 19%) auf die Summe der Einzelpositionen des Angebots und am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
3. Der AG erhält in der Regel eine Rechnung nach vollständig erbrachter Leistung durch den AN. Bei zeitlich größeren Aufträgen behält es sich der AN vor, Zwischenzahlungs-Meilensteine mit dem AG zu vereinbaren.
4. Die Leistung des AN liegt in der Aufnahme und Bearbeitung von Musik, Sprache, Geräuschen und Multimedialer Bearbeitungen nach den Wünschen des AG. Der AG versichert, dass seine Aufnahme und spätere Veröffentlichung keine Urheber- und Nutzungsrechte Dritter verletzt. Für etwaige Verletzungen von Urheber- und Nutzungsrechten Dritter haftet allein der AG.
5. Generell enthalten in der Kalkulation des AN sind 1-2 Korrekturen an den Endergebnissen eines Auftrags. Sollten die Korrekturen, im Ermessen des AN (zeitlicher Aufwand der Korrekturen im Verhältnis zum gesamten Zeitaufwand des Auftrags), zu groß werden, kann der AN dies gesondert in Rechnung stellen. Sollte diese Situation eintreten, wird der AG durch den AN rechtzeitig informiert.
6. Mit einem Auftrag zur Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Tonträgern erklärt der AG automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu vervielfältigenden Material besitzt, bzw. die Kopien oder Bearbeitungen unter Berücksichtigung geltender Urheber- und Leistungsschutzrechte in Auftrag gegeben werden. Der AG verpflichtet sich, alle anfallenden Gebühren für die Vervielfältigung im Verhältnis zu den Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL), Musikverlagen und/oder Urhebern ordnungsgemäß zu entrichten.
7. Möchte der AG die produzierte CD in den Vertrieb bringen (z.B. Streamingdienste, Einzelhandel), so ist der AG selbst für die Beschaffung des dafür nötigen EAN-Codes und der ISRC-Codes verantwortlich. Möchte der AG die produzierte CD oder Teile davon auch über öffentliche Medien (z.B. Rundfunk) bekannt machen, so ist der AG selbst für die Beschaffung des dafür nötigen Label-Codes verantwortlich. m5recording übernimmt, wenn vom AG gewünscht, die Verarbeitung der nötigen Codes in den Master, sofern diese vom AG bereit gestellt werden.
8. Bei zerstörtem bzw. beschädigtem Datenmaterial haftet der AN ausschließlich für die im Tonstudio erbrachte Arbeitszeit bzw. für dieses Material. Weitere Schadenersatzansprüche – insbesondere bei Verlust eventueller studiofremder Daten – bestehen nicht.
9. Der AN behält sich vor, Termine wegen Krankheit oder technischer Wartung zu stornieren oder zu verschieben. Schadenersatzansprüche gegen den AN kann der AG daraus nicht geltend machen.
10. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN Aufträge mit fremdenfeindlichen, pornographischen, gewaltverherrlichenden, rechtsradikalen oder gesetzeswidrigen Inhalten ablehnt. Selbiges gilt für Aufträge, deren Inhalte geeignet sind, ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis, eine Kirche, Personen und Gruppierungen jeder Art, andere Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen oder Gebräuche zu beschimpfen. Sollte der AN solch einen Auftrag ohne Kenntnis dieser Inhalte annehmen, ist er zu jedem Zeitpunkt berechtigt, von den zugesicherten Leistungen zurückzutreten, ohne dass der AG irgendwelche Ansprüche gegen den AN geltend machen kann.
11. Der AG erteilt dem AN die Genehmigung, bei der Durchführung des Auftrags erstellte Foto- und/oder Filmaufnahmen für Werbezwecke zu nutzen. Der Kunde räumt dem AN für diese Foto- und/oder Filmaufnahmen ein kostenloses Nutzungsrecht ein.
12. Das im Studio erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN. Im Falle eines Abbruchs der Arbeiten besteht seitens des AG ein Anspruch auf das bisher erstellte Material, sobald die bisher verrichtete Arbeitsleistung vergütet wurde.
13. Der AN haftet nicht für die unsachgemäße Nutzung des erzeugten Audio- und Bildmaterials, durch welche ggf. technische Einrichtungen und/oder Personen zu Schaden kommen könnten.
14. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch nur Teile derselben unwirksam sein, wird dadurch die übrige Wirksamkeit der Bedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bestimmung zu ersetzen, mit der der wirtschaftliche Zweck der Vertragsvereinbarung bestmöglich erreicht wird.
15. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von m5recording.